Immigration Office in Thailand

Immigration Office in Thailand

Visa, Einreise, Overstay, Zoll und Drogen

– Thailand Special –











Einwanderungsbehörde (Immigration Office) in Laem Ngop

Visa- und Einreisebestimmungen für Thailand

Die verschiedenen Thailand-Visa

Bürger aus über 50 Ländern, darunter Deutsche, Schweizer, Österreicher, Engländer und Amerikaner, können sich ohne Visum maximal 30 Tage in Thailand aufhalten. Voraussetzung ist ein am Einreisetag 6 Monate gültiger Reisepass und ein bestätigtes Weiter- bzw. Rückflugticket. Die Aufenthaltsgenehmigung für 30 Tage wird bei der Einreise in den Pass gestempelt (Visa-on-arrival oder Transit-Visum).

Die folgenden Gebühren und erforderlichen Unterlagen gelten für Visa, die in Deutschland beantragt werden. Die Gültigkeit des Visums bezeichnet den Zeitraum ab Visum-Ausstellung, in dem man nach Thailand einreisen muss.
Für die unterschiedlichen Visa gibt es zudem verschiedene Visa-Arten. Diese spezifischen Informationen bitte auf den Seiten der für die Visa-Ausstellung zuständigen Konsulate bzw. Botschaften nachschauen.

Visum-Art, Aufenthaltsdauer, Anzahl der Einreisen, Gebühren, Gültigkeit bis Einreise

Visum-ArtAufenthaltsdauerAnzahl EinreisenGebühren Gültigkeit bis Einreise
Tourist60 Tage130.- Euro90 Tage
Tourist60 Tage / Einreisemehrere150.- Euro180 Tage
Non-Immigrant90 Tage160.- Euro90 Tage
Non-Immigrant*90 Tage / Einreisemehrere150.- Euro90 Tage

Hinweis

Non-Immigrant Visa mit mehreren Einreisen können nur beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat Frankfurt oder bei der Königlich Thailändischen Botschaft Berlin beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Original-Reisepass mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit ab Einreisetag nach Thailand. Bei mehreren Einreisen mindestens 18 Monate Gültigkeit ab Einreisetag nach Thailand.
  • Kinderausweise werden nicht akzeptiert, Kinder benötigen einen eigenen Reisepass oder einen Kinderreisepass.
  • Vollständig ausgefüllter Visa-Antrag, vom Antragsteller persönlich unterschrieben. (Download Visa-Vordruck)
  • 1 Passfoto.
  • Bei Bürgern aus Ostblockstaaten und Reisenden mit reisepassersetzenden Dokumenten 2 Passbilder sowie eine Kopie des Reisepasses.
  • Kopie der Reisebestätigung (Hin-, Rück- oder Weiterflug, Bus- und/oder Bahntickets).
  • Visumgebühr.
  • Für Kinder bis 15 Jahren zusätzlich Kopie der Geburtsurkunde plus Kopie der Eltern-Reisepässe. Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben sein.
  • Bei ausländischen Reisepässen: Zusätzliche Kopie der Meldebescheinigung oder Kopie des Aufenthaltstitels.

  • Zusätzlich für Tourist-Visa mit mehreren Einreisen (TR-Multiple)
  • Nachweis mindestens einer zwischenzeitlichen Aus- bzw. Weitereise (Flug-, Bus- und/oder Bahnticket, Hotelbuchung im Nachbarland oder Visum für Nachbarland).
  • Hotelbuchung von mindestens einem Aufenthaltsort in Thailand.
  • Vermögensnachweis: Kontoauszug mit einem Mindestbetrag von 5.000.- Euro.

  • Finanzen bei der Einreise
    Folgende Geldmenge muss gegebenenfalls bei der Einreise vorgelegt werden, wobei Kinder unter 12 Jahren von dieser Regelung ausgenommen sind:
  • Visa-on-arrival / Transit-Visum (30 Tage): 10.000.- Baht pro Person.
  • Touristenvisum (60 Tage) oder Non-Immigrant-Visum (90 Tage): 20.000.- Baht pro Person.
  • Die Bestimmungen sind seit 2000 gültig, werden in der Praxis eher selten angewendet.

Visum-Verlängerung

Die 30-tägige visafreie Aufenthaltsgenehmigung kann max. um 7 Tage verlängert werden, Kosten: 1900.- Baht (Stand März 2007).
Das 60-Tage-Touristenvisum kann nach Ablauf um 30 Tage, danach um 14 und nochmals um weitere 7 Tage verlängert werden. Diese Verlängerungen liegen allerdings im Ermessen des zuständigen Immigration-Büros, sodass sie auch kürzer ausfallen können.

Visum-Verlängerung in Laem Ngop

Auf der Hauptstraße (Highway 3148) von Trat nach Laem Ngop bis fast ans Ende zum großen Pier fahren. 100 m vorher, an der letzten Abzweigung, rechts in die kleine Soi Ansuon Sathan hineinfahren. Nach ugf. 70 m ist das Gebäude an der rechten Straßenseite zu sehen.
Tel. 039 / 59 72 61, Öffnungszeiten: Mo – Fr von 8.30 – 12.00 und von 13.00 – 16.30 Uhr.
Für Visa-Verlängerungen passend kleiden, Reisepass, ein Passbild und genügend Bargeld mitbringen.

Erneute Einreise über Kambodscha – Re-Entry

Mit Re-Entry-Permits oder Double-Entry-Visen kann nach Kambodscha ausgereist und problemlos innerhalb von Minuten wieder nach Thailand zurückgekehrt werden. Auch eine neue 15-tägige Aufenthaltsgenehmigung ist auf diesem Weg erhältlich.

Der Grenzübergang liegt bei Hat Lek und ist in ungefähr 1 Stunde per Taxi oder Minibus ab Trat zu erreichen. Öffnungszeiten von 7.00 – 20.00 Uhr.
1.300.- Baht für das Kambodschanische Visum sowie ein Passbild sind erforderlich (ohne Passbild sind 100 Baht mehr zu bezahlen). Wer am selben Tag wieder nach Thailand einreisen will, muss weitere 300 Baht bezahlen!

Info

An der kambodschanischen Grenze warten viele „Helfer“ auf Grenzgänger, um ihnen beim Ausfüllen der Visa-Anträge behilflich sind. Obwohl unnötig, ist dies zu empfehlen, da es die Wartezeit spürbar verkürzen kann – bei viel Andrang an der Grenze kann dies einiges an Wartezeit sparen. Normalerweise werden 100.- THB für diesen „Service“ verlangt.

Ein neues Visum ist problemlos innerhalb eines Tages, einschließlich Rückweg, von Koh Chang aus zu beschaffen.

Overstay in Thailand

  • Seit 2016 werden Überziehungen der Aufenthaltsdauer rigoros mit Einreiseverboten bestraft!
  • Bereits bei einem Tag ist mit einem Einreiseverbot nach Thailand für ein ganzes Jahr zu rechnen.
  • Ab mehreren Monaten Aufenthalt ohne Aufenthaltsgenehmigung kann der „Bann“ bis zu 10 Jahre dauern.
  • Bei mehrmonatiger oder gar jahrelanger Überziehung ist zudem eine Gerichtsverhandlung unausweichlich. Wer die Strafe nicht bezahlen kann, wandert unweigerlich ins Gefängnis!
  • Bei Überschreitung der Aufenthaltsgenehmigung oder des Visums wird für jeden überzogenen Tag eine Geldstrafe von 500 Baht fällig.
  • Pro Jahr werden gut 100 Deutsche wegen illegalem Aufenthalt (Overstay) inhaftiert.

Reisepass-Verlust

  • Zur Sicherheit sollte eine Kopie des Reisepasses an einem sicheren Ort aufbewahrt werden!
  • Bei der Botschaft kann ein neues Dokument beantragt werden, was sehr zeitaufwändig sein kann. Meist verlangen die Botschaften eine polizeiliche Verlustanzeige.
  • Grundsätzlich gilt: Niemals den Reisepass an fremde Personen übergeben. Oft wird das Dokument beim Leihen von Rollern oder anderen Fahrzeugen verlangt. In diesem Fall entweder eine Kopie hinterlassen oder einen anderen Verleih aufsuchen.

Thailands Zollbestimmungen

Einfuhr

  • Zollfrei dürfen neben den üblichen täglichen Gebrauchsgegenständen 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak, 1 Liter Wein oder Spirituosen, ein Fotoapparat, ein Walk- oder Discman, eine Film- oder Videokamera und 5 Filme eingeführt werden.
  • Ausländische Währungen dürfen in beliebiger Höhe eingeführt werden.
  • Alles Weitere muss bei der Einreise deklariert und verzollt werden.
  • Verboten ist die Einfuhr von Drogen, Waffen und pornografischer Literatur.

Ausfuhr

  • Es dürfen weder Antiquitäten noch Buddha-Statuen ausgeführt werden.
  • Die Ausfuhr von ausländischen Währungen ist in beliebiger Höhe gestattet.
  • Thailändisches Geld darf nur bis zu einem Betrag von maximal 50.000 Baht, in Nachbarländer bis max. 500.000 Baht, ausgeführt werden.
  • Wer an den Flughäfen in Bangkok, Hat Yai, Phuket oder Chiang Mai Waren im Wert von mindestens 5.000 Baht erworben hat, erhält gegen Vorlage der Quittungen (pro Quittung mindestens 2.000 Baht) die Mehrwertsteuer zurück.

Ausreise aus Thailand

Wer Thailand per Flugzeug verlässt, muss die Flughafensteuer nicht mehr zusätzlich bezahlen, da diese mittlerweile im Flugticket enthalten ist.
Sofern die Airline dies verlangt, ggf. das Bestätigen des Rückflugs, spätestens 72 Stunden vor Abflug, nicht vergessen.


Drogen und Strafen in Thailand

Drogen sind in Thailand generell verboten!

In Thailand werden wesentlich höhere Strafen für Drogenbesitz und Drogenschmuggel verhängt, als in den westlichen Ländern. In besonders schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden, die allerdings im Gegensatz zu Malaysia nicht vollstreckt wird. Nicht selten werden Ausländer für Drogendelikte zu lebenslänglicher Haft verurteilt, die eventuell auf 30 oder 40 Jahre reduziert wird – was bei den thailändischen Gefängnissen einem langsamen Todesurteil gleich kommen kann.
So sollte auch auf den Konsum „weicher“ Drogen wie Marihuana (Ganja) verzichtet werden. Seit einigen Jahren kommt es in den Touristengegenden der Rucksackreisenden immer wieder zu Kontrollen, bei denen auch Urin auf Cannabis-Rückstände untersucht wird. Ebenfalls gibt es ab und an Gepäckkontrollen an den Bus-Bahnhöfen, vor allem in Bangkok, an denen die Reisebusse aus dem Süden, Norden oder Osten ankommen.

Ausländer werden in Thailand durchaus genauer unter die Lupe genommen und nicht selten kommt es vor, dass am Flughafen kurz vor dem Abflug die Thailändischen Zollbeamten oder gar die amerikanische DEA (Drug Enforcement Agency) zugreifen!

Rund 60 % aller in Thailand einsitzenden Deutschen wurden wegen Drogendelikten verhaftet. Die Dauer der Untersuchungshaft hängt von mehreren Faktoren ab (Tatvorwurf, Beweislagen, Zeugenanzahl, Einsatz des Thailändischen Anwalts), kann unter Umständen mehrere Jahre dauern!

In Thailand gilt grundsätzlich: Finger weg von allen illegalen Drogen!

Weitere Vergehen, die zu Haftstrafen führen

Die restlichen 40 % der in Thailand inhaftierten Deutschen sitzen u.a. wegen sexuellem Missbrauch von Minderjährigen, Raub, Mord, Diebstahl, Einfuhr / Verbreitung von Falschgeld und Scheckkartenbetrug ein.


Wissenswertes

Auch in Thailand ist Artikel 36 der Wiener Konsularrechtskonvention gültig!
Das heißt, dass die ortsansässigen Behörden verpflichtet sind, unverzüglich die nächstgelegene Botschaft / Konsulat zu benachrichtigen, und Sie über dieses Recht zu informieren!

Seit 1997 besteht die Möglichkeit, dass verurteilte Deutsche einen Teil ihrer Haftstrafe in deutschen Gefängnissen verbüßen. Allerdings ist es den thailändischen Behörden überlassen, wer zur Weiterverbüßung ausreisen darf oder nicht. Nicht selten kommt es vor, dass entsprechende Gesuche abgelehnt werden.

  • Nach acht Jahren Haft können in Thailand zu lebenslänglich verurteilte Deutsche diesen Antrag stellen.
  • Wurden Freiheitsstrafen zwischen zwölf und mehr Jahren ausgesprochen, kann der Antrag nach vier Jahren gestellt werden.
  • Bei Haftstrafen zwischen einem und bis zu zwölf Jahren, muss mindestens ein Drittel der Strafe verbüßt sein.
  • Geldstrafen, Overstay-Gebühren, Kautionen und Anwaltsgebühren müssen selbstverständlich aus eigener Tasche bezahlt werden.
  • Amnestien werden zwar regelmäßig vom König per Dekret verfügt, wegen Drogenvergehen Inhaftierte sind davon aber ausgenommen!

Quellen: U.a. Thailändische Konsulate Karlsruhe, Hamburg und Stuttgart

(Angaben: Stand 2016; Alle Angaben ohne Gewähr)
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Transfer und Ausflüge: Besser geht es kaum!

... Wir möchten uns in allen Punkten den positiven Bewertungen hier im Forum anschließen ... Der E-Mail-Kontakt war schnell, präzise und dabei noch sehr persönlich ... Dreimal haben wir während des Urlaubs Herrn Heims Dienste in Anspruch genommen, und wir wurden nie enttäuscht ... Eine unserer besten Erfahrungen auf unseren Reisen durch Südost-Asien ! Immer jederzeit wieder !!

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Super zuverlässiger Transfer

Wir haben bei Peter Heim einen Transfer für 9 Personen vom Hotel in Bangkok nach Koh Chang undbzurück zum Flughafen gebucht. Der Kontakt verlief super und wir bekamen sehr schnell ein Angebot ... Der Transfer war superpünktlich uns sehr gut ... Im Preis war die Fähre mit enthalten, so hatten wir damit auch keine Probleme. Der Rücktransfer klappte ebenso vorbildlich. Ich würde immer wieder bei Peter buchen.

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Zuverlässiger Transfer von BKK nach Koh Chang

Wir haben im Dez. 2016 über Peter Heim von Deutschland aus einen Transfer von BKK nach Koh Chang gebucht und via vorkasse bezahlt. Kurz auf den Punkt gebracht, das hat alles gut organisiert geklappt ... Einzige Einschränkung, die Kommunikation mit den Fahrern ... Sonderwünsche bezüglich Kindersitze konnten berücksichtigt werden. Kurzum, wir können Herrn Heim weiterempfehlen! Auch ein von ihm vermittelter Bootsausflug mit der Taifun war durchaus vergnüglich.

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Privater Transfer von Bangkok nach Koh Chang

... Kurz um: Tolle Abwicklung, sehr gute Beratung und einfache Abwicklung außerdem beste Nachbearbeitung!
Im Detail: Wir buchten bei Herrn Peter Heim ... einen privaten Transfer von Bangkok nach Koh Chang. Da unser Flug (Oman Air sein dank) knappe 10Stunden (!!!) Verspätung hatte, die erst positive Überraschung - Der Fahrer wartete noch immer am vereinbarten Meeting Point!!! ... Dann erfolgt die Buchung und Bezahlung auf eine deutsche Kontoverbindung somit auch keine Gebühren für Auslandüberweisungen oder Zahlungen in Fremdwährung und danach absolute Verlässlichkeit in der Emailbetreuuung. Mann bekommt vorab sogar das Schild per pdf Datei das der Fahrer am Flughafen in der Hand hält. Einfach TOLL!!!
Also wir buchen sicherlich wieder diesen Transfer!!! ...


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Top: von Bangkok nach Koh Chang, Siem Reap und ...

... Seine Antworten auf unsere Fragen waren immer sehr ausführlich und hilfreich und alle 4 Fahrten samt der Schnorcheltour liefen genauso ab wie auf seiner Website (übrigens auch toll) beschrieben bzw. wie er es uns in den Mails vorab schilderte. Die Fahrzeuge waren in gutem Zustand, die Fahrer fuhren gut und sicher ...

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