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Reiseführer mit Informationen
über Zoll, Zollbestimmungen, Einfuhr, Ausfuhr und die Ausreise
aus Thailand |
Koh Chang, Koh Kood, Koh Wai und mehr
Inseln zwischen Bangkok, Pattaya und Kambodscha in Thailand.
Bilder, Fotos, Karten und Informationen - nicht nur von Hotels und Bungalow-Ressorts.
www.Ko-Chang.info
- Urlaub und Reisen nach Thailand leicht gemacht. |
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(Dschungel zwischen dem Lonely Beach und
dem Kai Bae Beach) |
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Zollbestimmungen
Einfuhr
Zollfrei dürfen neben den üblichen täglichen
Gebrauchsgegenständen 200 Zigaretten oder 250 Gramm
Tabak, 1 Liter Wein oder Spirituosen, ein Fotoapparat,
ein Walk- oder Discman, eine Film- oder Videokamera
und 5 Filme eingeführt werden.
Ausländische Währungen dürfen in beliebiger
Höhe eingeführt werden.
Alles Weitere muss bei der Einreise deklariert und verzollt
werden.
Verboten ist die Einfuhr von Drogen, Waffen und pornografischer
Literatur.
Ausfuhr
Es dürfen weder Antiquitäten noch Buddha-Statuen
ausgeführt werden.
Die Ausfuhr von ausländischen Währungen ist
in beliebiger Höhe gestattet. Thailändisches
Geld darf nur bis zu einem Betrag von maximal 50.000
Baht, in Nachbarländer 500.000 Baht, ausgeführt
werden.
Wer an den Flughäfen in Bangkok, Hat Yai, Phuket
oder Chiang Mai Waren im Wert von mindestens 5.000 Baht
erworben hat, erhält gegen Vorlage der Quittungen
(pro Quittung mindestens 2.000 Baht) die Mehrwertsteuer
zurück.
Ausreise
Wer Thailand per Flugzeug verlässt, sollte unbedingt
an die Airport-Tax (Flughafensteuer) von 500 Baht und
an eventuell anfallende Visa-Überziehungs-Gebühren
von 200 Baht/Tag denken!
Auch das Bestätigen des Rückflugs, spätestens
72 Stunden vor Abflug, sollte nicht vergessen werden. |
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